Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Jeder Spieler, der den Schiedsrichter angreift oder beleidigt, wird des Feldes verwiesen.
  2. Jeder Spieler, der gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung protestiert, wird verwarnt.
  3. Greift ein Spieler einen Mannschaftskameraden, den Schiedsrichter, einen Schiedsrichter-Assistenten, einen Zuschauer usw. an, so gilt dies ebenfalls als gewaltsames Spiel.
  4. Wenn ein Spieler der verteidigenden Mannschaft wegen Tretens oder Schlagens eines Gegners innerhalb des Strafraumes vom Spielfeld gewiesen wird, muss der Schiedsrichter außerdem noch einen Strafstoß verhängen, wenn sich der Ball im Spiel befand.
  5. Das Anspucken eines Spielers und der Versuch sind gleich (direkter Freistoß, Feldverweis) zu bestrafen.
  6. Wird ein bereits verwarnter Spieler während eines Spieles in Folge einer zweiten Verwarnung des Feldes verwiesen, muss der Schiedsrichter ihm zuerst die Gelbe Karte und unmittelbar danach die Rote Karte zeigen. (Damit soll deutlich signalisiert werden, dass der Feldverweis aufgrund des zweiten verwarnungswürdigen Verstoßes und nicht etwa aufgrund eines Verstoßes, der einen sofortigen Ausschluss zur Folge gehabt hätte, ausgesprochen wurde.)
  7. Wenn ein Schiedsrichter im Begriff ist, einen Spieler zu verwarnen, und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoß begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler mit „Gelb/Rot“ des Feldes verwiesen werden (zunächst „Gelb“, dann „Gelb/Rot“).
  8. Wenn nach Meinung des Schiedsrichters ein Torwart sich länger als notwendig auf den Ball legt, macht er sich unsportlichen Betragens schuldig.
  9. Der Torhüter ist mit der Roten Karte des Feldes zu verweisen, wenn er außerhalb seines Strafraumes den Ball absichtlich mit den Händen spielt und so eine klare Tormöglichkeit zunichte macht oder einen offensichtlichen Torerfolg verhindert.
  10. Das unabsichtliche Ablenken des Balles mit dem Fuß oder den Füßen (der Ball wird von einem Mannschaftskollegen des Torhüters ungewollt abgefälscht oder nicht richtig getroffen) ist kein Rückpass im Sinne der Regel.
  11. Situationen, in welchen der Ball von einem Mannschaftskollegen mit dem Fuß zwar nicht direkt in Richtung des Torhüters, jedoch absichtlich so gespielt wird (beispielsweise neben das Tor), dass der Torhüter den Ball annehmen kann, sind im Sinne dieser Regel als absichtliche Rückpässe an den Torhüter zu werten. Berührt der Torwart in solchen Fällen den Ball mit den Händen, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn ein Mitspieler des Torhüters den Ball mit dem Fuß absichtlich stoppt und der Torhüter diesen Ball mit der Hand berührt.
  12. Ein Verstoß gegen die Spielregel liegt ebenfalls vor, wenn sich ein Spieler beim Eckstoß vor den Torhüter stellt, um diesen dadurch zu behindern, bevor der Eckstoß ausgeführt und der Ball im Spiel ist.
  13. Ein Spieler ist in Ballbesitz, auch wenn er den Ball aus taktischen Gründen deckt, ihn aber nicht berührt, er jedoch in Spielnähe bleibt. Wenn er dabei den Gegner hindert, ihn also sperrt, ist dies keine Regelübertretung. Der ballführende Spieler darf nun korrekt gerempelt werden.
  14. Wenn ein Spieler seine Arme ausstreckt, um einen Gegner zu stören, von einer Seite auf die andere tritt, seine Arme auf und ab bewegt, um ihn zu behindern und zu zwingen, die Richtung zu ändern, ihn dabei aber körperlich nicht berührt, hat der Schiedsrichter den Spieler wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen und einen indirekten Freistoß anzuordnen.
  15. Wenn der Spieler nach Spielbeginn in seine Mannschaft eintritt, hat er sich beim Schiedsrichter zu melden. Dies ist so zu verstehen, dass er von der Seitenlinie aus die Aufmerksamkeit des Schiedsrichters auf sich zu lenken hat. Das Zeichen des Schiedsrichters soll durch eine eindeutige Geste gegeben werden, die dem Spieler verständlich macht, dass er das Spielfeld betreten darf. Es ist nicht notwendig, dass der Schiedsrichter bis zu einer Spielunterbrechung wartet. (Diese Bestimmung ist nicht auf den in der Regel 4 vorgesehenen Fall anwendbar.) Nur ihm steht es zu, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann er das Zeichen seines Einverständnisses geben will.
  16. Schlägt ein Spieler einen Gegenspieler, ist der Tatort, wo der Spieler getroffen wurde (Kontaktvergehen). Wirft ein Spieler einen Gegenstand an den Körper eines Gegenspielers, ist der Tatort, wo der Spieler getroffen wurde (oder hätte getroffen werden sollen – Wurfvergehen).
  17. Betritt ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler unerlaubt das Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo bei der Unterbrechung der Ball war, und der Spieler wird lediglich verwarnt, da er keine der in Regel 12 aufgeführten Regelübertretungen begangen hatte.
  18. Betritt ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler ohne Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld und begeht ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen, so ist dieser Spieler mit „Gelb/Rot“ des Feldes zu verweisen. (Erst wird „Gelb“, anschließend „Gelb/Rot“ gezeigt.)