04.07.2014 14:06 Uhr

Dresden: Teilausschluss auf Bewährung

Nach der von eigenen Anhängern provozierten Spielunterbrechung im letzten Zweitligaspiel der vergangenen Saison ist Absteiger Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro und einem Teilausschluss der Fans auf Bewährung verurteilt worden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes setzte den Teilausschluss für zehn Monate auf Bewährung aus, der Drittligist müsste bei einem "schwerwiegenden Wiederholungsfall" die Zuschauerblöcke der Nordtribüne schließen und dürfte nur 7000 Karten für den Heimbereich verkaufen.

Beim "Abstiegs-Endspiel" am 11. Mai gegen Arminia Bielefeld (2:3), mit dem der Gang des achtmaligen DDR-Meisters in die Drittklassigkeit besiegelt wurde, hatten Dresdner Fans in der 65. Minute Knallkörper aufs Spielfeld geworfen. Einer davon detonierte in unmittelbarer Nähe zweier Spieler. Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) hatte daraufhin das Spiel für eine Viertelstunde unterbrochen.

Nach dem Schlusspfiff hatten Dynamo-Fans zudem ein Plakat mit einer "bedrohlichen" Aufschrift gezeigt. Darauf wurden die Dresdner Spieler aufgefordert, die Stadt zu verlassen. Zudem wurde auch während des Zweitliga-Auswärtsspiels bei Erzgebirge Aue im Gästeblock Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

sid