06.03.2015 11:02 Uhr

Maskenjubel bleibt verwarnungspflichtig

Pierre-Emerick Aubameyang (l.) feierte sein Tor mit Batman-Maske
Pierre-Emerick Aubameyang (l.) feierte sein Tor mit Batman-Maske

Maskenjubel bleibt in der Bundesliga verwarnungspflichtig. "Wenn die Spieler ihren Kopf oder ihr Gesicht bedecken, gibt es kein Ermessen", erläuterte Herbert Fandel, Vorsitzender des Schiedsrichter-Ausschusses des DFB.

Die Kommission hat sich über die DFL mit einem Rundschreiben an die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga gewandt und auf Regel 12 (verbotenes Spiel/unsportliches Betragen) hingewiesen. Demnach ist ein Spieler zu verwarnen, "wenn er Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt". Hierbei gebe es keinen Spielraum für die Schiedsrichter - Gelb müsse die Folge sein.

Anlass für den Vorstoß waren die Vorfälle im Bundesligaspiel zwischen dem BVB und Schalke (3:0) vom vergangenen Samstag und die öffentliche Diskussion um den Torjubel nach dem Treffer zum 1:0 durch Aubameyang. Er und Reus hatten danach ihre Gesichter mit Masken bedeckt. Der Torschütze wurde von Schiedsrichter Felix Zwayer verwarnt, Reus nicht. Zwayer hatte nur die Maske des jubelnden Torschützen wahrgenommen.

Fandel erklärte: "Emotionen gehören auf den Platz, ganz besonders die Freude nach einem Torerfolg. Wir wollen hier keine zu starren Grenzen, aber es darf der Rahmen auch nicht gesprengt werden."

dpa