07.07.2015 19:18 Uhr

FC Lustenau: Dritter Sperger-Prozess vertagt

Dieter Sperger kann vorerst durchatmen
Dieter Sperger kann vorerst durchatmen

Der dritte Prozess gegen den früheren FC-Lustenau-Präsidenten Dieter Sperger wegen Veruntreuung ist am Dienstag nach Einvernahme des Angeklagten und von sechs Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Richter Norbert Melter folgte damit einem Antrag des Verteidigers, wonach die Schadensumme in einem der Anklagepunkte neu berechnet werden müsste.

Sperger wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, als Vermögensverwalter Anlegegelder in der Höhe von rund 900.000 Euro veruntreut zu haben. Im Detail soll er ohne Wissen von Kunden Veranlagungen auf Kredite getätigt haben, obwohl ihm dies nicht erlaubt gewesen sei. Zudem habe er Honorare falsch abgerechnet und in einem Fall Gelder mit einem hohen Risiko angelegt, was nicht mit der vereinbarten Portfoliostrategie konform gewesen sei.

Sperger, der die Anklage zuvor bereits ohne Erfolg beeinsprucht hatte, bekannte sich nicht schuldig. Er sei "nie im Glauben gewesen, hier etwas falsch zu machen". Sein Verteidiger Johann Pauer argumentierte dies damit, dass bei allen Anklagepunkten der Vorsatz nicht gegeben sei. Dieser sei aber Grundlage für den Tatbestand der Veruntreuung. "Warum sollte Herr Sperger jemanden schädigen, wenn er davon null, aber auch schon gar nichts hat", fragte Pauer mit Blick auf die Schöffen. Zudem gab er zu bedenken, dass die Anleger Vollmachten für eine Kreditaufnahme unterschrieben haben müssten, "die Banken hätten diese sonst nie bewilligt", so Pauer.

Die Befragten haben die Verträge nicht gelesen

Der letzte Punkt stellte sich bei der Befragung der betroffenen Zeugen denn auch als wahr heraus. Obwohl alle darauf hinwiesen, eine Kreditaufnahme sei in der Vereinbarung mit der Vermögensverwaltung Spergers explizit ausgeschlossen gewesen, hatten sie im Vertrag mit der Bank dieser mit ihrer Unterschrift zugestimmt. Keiner der Befragten hatte den Vertrag vor der Unterzeichnung jedoch gelesen. Hier beriefen sie sich auf das Vertrauens- oder Freundschaftsverhältnis mit dem Angeklagten. Zwei Zeugen wurden daraufhin von Richter Melter ausgeschlossen.

Zur Vertagung führte jedoch das Gutachten des Sachverständigen. Pauer kritisierte, dass bei der Berechnung der Schadenssumme bei einem Kunden nur ein Zeitraum der Vermögensverwaltung herangezogen wurde, in dem Verluste entstanden seien. Davor habe Sperger jedoch ebenfalls unter Einsatz von Krediten im Namen des Anlegers beträchtliche Gewinne erzielt, die "das Ausmaß der Verluste bei weiten überstiegen". Die Höhe der Schadenssumme hat Einfluss auf das Strafausmaß, sollte Sperger verurteilt werden.

Bereits zwei Schöffenverhandlungen hat der frühere Vermögensverwalter und FC-Lustenau-Präsident in diesem Jahr hinter sich. In einem ersten Prozess am 17. März war Sperger wegen Veruntreuung zu drei Jahren Haft und zur Begleichung von Schadenersatz in Höhe von 724.500 Euro verurteilt worden. Am 22. April kamen zu den drei Jahren noch weitere fünf Monate wegen Veruntreuung von knapp mehr als 290.000 Euro hinzu.

Außerdem steht noch eine Anklage gegen Sperger in Bezug auf seine Tätigkeit als Präsident des 2013 aus der zweithöchsten Spielklasse zwangsrelegierten FC Lustenau im Raum. Die Causa werde derzeit noch geprüft, sagt der stv. Sprecher der Staatsanwaltschaft Daniel Simma. Es werde auch noch eine Weile dauern, bis klar sei, ob man Anklage erhebe. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue, des Sozialbetrugs und des Lizenzbetrugs.

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apa