23.05.2016 12:14 Uhr

BGH bestätigt Haft für Hooligan

Der BGH bestätigt eine Haftsrafe gegen einen Hooligan
Der BGH bestätigt eine Haftsrafe gegen einen Hooligan

Der Bundesgerichtshof hat eine sechsjährige Freiheitsstrafe gegen einen Hooligan wegen versuchten Totschlags bestätigt. Wie aus einer Pressemitteilung des BGH vom Montag hervorgeht, wies das Gericht die Revision des Angeklagten ab. 

Dieser hatte 2014 nach einem Regionalliga-Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und der Reserve von Fortuna Düsseldorf einen Polizeibeamten "über einen Zeitraum von 15 bis 20 Sekunden mit voller Kraft mit beiden Armen im Würgegriff" gehalten. Nur durch das massive Eingreifen von anderen Beamten war der in der Vergangenheit immer wieder durch Gewaltdelikte im Umfeld von Fußballspielen auffällige Hooligan von seinem Opfer getrennt worden.

Die Revision des Opfers gegen das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Essen wies der BGH wegen einer versäumten Frist ebenfalls ab. Der Beamte hatte mit seinem Einspruch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bewirken wollen.