Kister-Sperre: Sandhausen siegt vor Gericht
Der SV Sandhausen hat vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Halbierung der Sechs-Spiele-Sperre gegen seinen Innenverteidiger Tim Kister erreicht.
Die höchste Rechtsinstanz des DFB kippte das Urteil des Sportgerichts und stufte Kisters Vergehen aus dem Spiel gegen die Würzburger Kickers (0:0) am 11. Dezember als "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall" ein.
Das Bundesgericht des DFB hat heute in einer Verhandlung die Sperre von #Kister von 6 Spielen auf 3 Spiele reduziert https://t.co/wgep7VDfg0 pic.twitter.com/WePIGjcTJn
— SV Sandhausen 1916 e.V. (@SV_Sandhausen) 24. Januar 2017
Das Sportgericht hatte Kisters Foul als normale Tätlichkeit bewertet und auf sechs Spiele Sperre entschieden, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt worden wären. Sandhausen beantragte zunächst eine mündliche Verhandlung und zog dann vor das Sportgericht.
"Nach intensiver Auswertung aller Beweismittel war das Bundesgericht der Überzeugung, dass der Spieler lediglich den Gegenspieler zum Stolpern bringen wollte, um damit den Gegenangriff zu verhindern. Er traf zwar den Gegner letztlich stärker als gewollt, so dass bereits eine Tätlichkeit vorliegt. Allerdings war die konkrete Handlung noch am unteren Rand des für Tätlichkeiten vorgesehenen Strafmaßes", erläuterte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, das Urteil.
Ein Spiel Sperre hat Kister, der gegen Würzburg einen Konter regelwidrig gestoppt hatte, bereits abgesessen. Der 30-Jährige ist somit am 12. Februar beim VfB Stuttgart (20. Spieltag) wieder spielberechtigt.