29.06.2017 15:51 Uhr

Geldstrafe und Zuschauerausschluss für Dynamo

Anhänger von Dynamo Dresden sorgten für eine saftige Strafe
Anhänger von Dynamo Dresden sorgten für eine saftige Strafe

Zweitligist Dynamo Dresden ist vom Deutschen Fußball-Bund erneut bestraft worden. Wegen des Fehlverhaltens einiger Dynamo-Anhänger bei den Begegnungen in Braunschweig und Karlsruhe verurteilte das DFB-Sportgericht den Klub zu zwei Zuschauerausschlüssen bei Auswärtsspielen auf Bewährung.

Außerdem muss Dresden eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro zahlen und eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu zählt, dass der Verein in der kommenden Saison Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen darf. Die Gruppe "Ultras Dynamo" erhält zudem keine sogenannten Auswärtsdauerkarten mehr. 

Ferner wird Dynamo auferlegt, in der Liga und im DFB-Pokal auswärts mindestens 40 eigene Ordner einzusetzen und die Zaunfahnen und -banner sowie Choreografien deutlich intensiver zu überprüfen. Sollte es in der nächsten Spielzeit im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderen unsportlichen Verhaltensweisen kommen, werden bis Saisonende alle Dynamo-Choreografien verboten, teilte der DFB mit. Darüber hinaus muss der Verein ein Konzept zur Vermeidung von Übergriffen auf Verpflegungsstände im Stadionbereich erarbeiten. 

Die beiden Zuschauerausschlüsse würden zwei Zweitliga-Auswärtsspiele betreffen. Dabei müsste Dresden unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen und den Heimvereinen alle Gästetickets bezahlen. Die Bewährung läuft bis zum 31. März 2018. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Der DFB sei der Vereinssicht gefolgt, "dass Vergehen, die auswärts begangen wurden, auch auswärts bestraft werden sollten", sagte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born: "Zudem unterstreicht das Urteil mit der Aussetzung der Teilausschlüsse zur Bewährung die Verantwortung unserer Anhänger für ihr Handeln bei allen Spielen der SG Dynamo Dresden."