16.05.2018 15:48 Uhr

DFB-Entscheidung: Aue legt erneut Einspruch ein

Der Einspruch von Aue ist wie erwartet abgelehnt worden
Der Einspruch von Aue ist wie erwartet abgelehnt worden

Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels am vergangenen Sonntag bei Darmstadt 98 (0:1) wie erwartet abgewiesen. Aue legte gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch ein, der Fall wird am Donnerstag in der DFB-Zentrale in Frankfurt mündlich verhandelt.

Aue hatte den Einspruch mit "drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks" begründet und zumindest den Verdacht einer Spielmanipulation angedeutet.

"Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz.

Der DFB erklärte, dass der vom Verband beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt hatte. Der Auer Stadtrat Tobias Andrä hatte bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige gegen Storks gestellt.

Storks erkannte in Darmstadt ein reguläres Tor zur 1:0-Führung Aues nicht an. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen, die bei einem Unentschieden gerettet gewesen wären. Als Drittletzter muss Aue nun in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe SC am 18. und 22. Mai um den Klassenerhalt zittern.