21.02.2018 11:24 Uhr

Gelockerter Lärmschutz für kollektiven WM-Jubel

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele nach 22 Uhr erlaubt
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele nach 22 Uhr erlaubt

Um das abendliche Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen, werden im Sommer wieder die deutschen Lärmschutzregeln gelockert.

Das Bundeskabinett beschloss eine Verordnung, die die Open-Air-Übertragung der WM-Spiele auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr erlaubt. Allerdings muss der Bundesrat dieser Ausnahmeregelung noch zustimmen.

Normalerweise ist ab 22 Uhr allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.

Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli ausgetragen.