17.05.2018 15:24 Uhr

DFB weist auch zweiten Aue-Einspruch ab

Aue-Boss Helge Leonhardt kann nicht zufrieden sein
Aue-Boss Helge Leonhardt kann nicht zufrieden sein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat auch den zweiten Einspruch des Zweitligisten Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels am vergangenen Sonntag bei Darmstadt 98 (0:1) abgelehnt. Dies teilte das Gremium am Donnerstag am Ende einer mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main mit.

Mit dem Protest hatte Aue versucht, den Gang in die Relegation zu vermeiden. Bereits am Mittwoch war Aues erster Einspruch im Einzelrichterverfahren abgeschmettert worden, der Klub legte jedoch erneut Widerspruch ein.

"Wir würden ihnen gerne helfen, können aber nicht. Wenn wir heute anders entschieden hätten, würde der DFB von der FIFA bestraft. Die Richter des Fußballs sind die Schiedsrichter. Wir sind Richter in zweiter Instanz", sagte Verhandlungsleiter Hans E. Lorenz. Gegen die Entscheidung kann Aue Berufung beim Bundesgericht einlegen. Aue-Präsident Helge Leonhardt teilte jedoch mit, erst nach der Relegation darüber zu entscheiden.

Liga-Aufstockung vom Tisch

Nach der Entscheidung muss Aue den Fokus auf das Hinspiel in der Relegation am Freitag (18.:15 Uhr) beim Drittligisten Karlsruher SC richten. Auch der am Mittwoch von Leonhardt geäußerte Vorschlag, die 2. Liga für ein Jahr aufzustocken, damit Aue und der KSC in der kommenden Saison zweitklassig spielen, ist damit vom Tisch. Eine Aufstockung hätte das Sportgericht aber ohnehin nicht veranlassen können.

Aue hatte den Protest mit "drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks" im Spiel in Darmstadt begründet und zumindest den Verdacht einer Spielmanipulation angedeutet. Diesen zog der Verein aber in der Verhandlung am Donnerstag zurück. Der Auer Stadtrat Tobias Andrä hatte bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gar Strafanzeige gegen Storks gestellt. Bei einem Unentschieden in Darmstadt hätte Aue vorzeitig den Klassenerhalt geschafft.