15.01.2019 15:37 Uhr

Ex-Schiri scheitert mit Klage gegen den DFB

Arbeitsverhältnisse von Schiedsrichtern noch ungeklärt
Arbeitsverhältnisse von Schiedsrichtern noch ungeklärt

Die Schiedsrichter der Profi-Ligen müssen vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nicht wie reguläre Arbeitnehmer behandelt werden. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) am Donnerstag in Frankfurt/Main.

Der ehemalige Schiedsrichter Malte Dittrich hatte geklagt, dass er sich in seiner Tätigkeit als Unparteiischer in den deutschen Elite-Ligen de facto in einem Angestellten- und nicht in einem selbstständigen Arbeitsverhältnis befunden habe.

Der zwischen DFB und Schiedsrichtern geschlossene Vertrag sei "kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung", steht im Urteil von Richterin Anja Fink. Damit bleibt es dem DFB erspart, die derzeit rund 100 in Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga aktiven Schiedsrichter als offizielle Mitarbeiter auf die Lohnliste nehmen zu müssen, inklusive beispielsweise einem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sozialabgaben. 

Der für das Schiedsrichterwesen zuständige DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann begrüßte die Entscheidung, weil durch das Urteil wie zuletzt schon im Streit um die Befristung der Arbeitsverträge bei Profi-Fußballern "erneut die Besonderheiten im Sport unterstrichen" würden.

Dittrich hatte zwar angekündigt, bei einer Abweisung der Klage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in Berufung zu gehen, Richterin Fink ließ diese aber nicht zu. Die einzige Möglichkeit für den Ex-Schiedsrichter wäre damit die "Nichtzulassungsbeschwerde" der Revision beim BAG.

Schiedsrichter erhalten lediglich Verträge für eine Saison

Im September 2016 hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz die Klage des inzwischen 35-Jährigen mit der Begründung abgewiesen, dass Schiedsrichter keine Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der eigenen Tätigkeit erhielten. Dittrich - ein promovierter Jurist, der sich vor Gericht selbst vertrat – argumentierte, dass unter anderem die Einteilung von Einsätzen sowie die Vorgaben zur Anreise und Regelauslegung die Bedingungen für ein Angestelltenverhältnis erfüllen würden.

Die Referees in Deutschland gehen derzeit in der Regel einem Hauptberuf nach und pfeifen die Fußballspiele als Nebentätigkeit. Sie können vom DFB nach der Aufnahme auf eine Elite-Liste für Einsätze in den ersten drei Spielklassen nominiert werden. Die Schiedsrichter erhalten dabei jährlich einen neuen Vertrag für eine Saison. Dittrich sah auch diese "Kettenarbeitsverträge" als unzulässig an und forderte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für sich und seine Kollegen.

Dittrich hatte zwischen 2006 und 2015 64 Spiele der 3. Liga geleitet, war mehr als 100-mal als Assistent an der Linie in der 2. Bundesliga und als Vierter Offizieller in der Bundesliga im Einsatz. Im Juni 2015 war sein Vertrag nicht verlängert worden. Der gebürtige Bremer beteuerte aber immer wieder, dass die Klage für ihn kein Rachefeldzug gegen den DFB sei, sondern es ihm um die Sache gehe.