15.03.2020 17:00 Uhr

Berliner Bundesligisten droht Pause bis 19. April

Auch Union Berlin könnte von einem wochenlangen Sportverbot betroffen sein
Auch Union Berlin könnte von einem wochenlangen Sportverbot betroffen sein

Die Bundesliga-Pause wegen der Corona-Krise wird in der Bundeshauptstadt Berlin möglicherweise bis zum 19. April andauern.

Laut der "Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus in Berlin", die der Berliner Senat am Wochenende erlassen hatte, ist der Sportbetrieb "auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä." untersagt.

Ausnahmen seien nur in "besonders begründeten Einzelfällen" und "durch schriftliche Genehmigung der zuständigen Vergabestelle" möglich. Jene Regelung gelte vor allem für Kaderathleten, die sich zwingend auf die Olympischen Spiele in Tokio (24. Juli und 9. August) vorbereiten müssen.

Infolgedessen müssten die Fußball-Bundesligisten Hertha BSC und Union Berlin ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten, um ihren Spielbetrieb wiederaufzunehmen. Die Bundesliga pausiert derzeit bis vorerst 2. April, die Deutsche Fußball Liga (DFL) trifft sich am Montag mit den 36 Profiklubs, um ein weiteres Vorgehen zu beraten. Die Verordnung des Berliner Senats läuft am 19. April aus.

Kroos bleibt zunächt noch gelassen

Unions Mittelfeldspieler Felix Kroos reagierte zunächst gelassen auf die Verordnung. "Wir tun alle gut daran, den Anweisungen zu folgen. Wenn es für die Gesundheit das Beste ist, den Anweisungen zu folgen, werden wir das tun", sagte er am Sonntag im "Sport1"-Doppelpass.

Auch der Hamburger Senat erließ eine Allgemeinverfügung, die sämtliche "öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden", sogar bis zum 30. April untersagt.

Auch der Sport ist betroffen. "Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze", heißt es in der Hamburger Bekanntmachung. Betroffen davon sind unter anderem die Fußball-Zweitligisten Hamburger SV und FC St. Pauli.