03.09.2020 15:44 Uhr

Austria darf 7.500 Fans ins Stadion lassen

Ziel der Austria ist die Vollauslastung des Stadions
Ziel der Austria ist die Vollauslastung des Stadions

Das Covid-19-Konzept der Wiener Austria für ihre Heimspiel wurde genehmigt, die zugelassene Maximal-Zuschauerzahl wird allerdings auch von der Corona-Ampel abhängen.

Die Austria darf künftig bei Bundesligaspielen bis zu 7.537 Zuschauer in die heimische Arena lassen. Wie die Wiener am Donnerstag bekannt gaben, wurde das umfassende Covid-19-Konzept des Klubs für Stadionbesuche genehmigt. Die Besucherzahl gilt vorbehaltlich temporärer Einschränkungen durch die vierstufige Corona-Ampel, deren Details am Freitag von der Regierung erläutert werden sollen.

So wird es laut Austria-Angaben ab der Ampelstufe Gelb zu weiteren Einschränkungen der vorerst erlaubten Gesamtzuseherkapazität kommen. Dem ungeachtet startete der Verein am Donnerstag den geschützten Abo-Vorverkauf. Klares Ziel bleibe weiter die Vollauslastung des Stadions, das seit dem Umbau rund 17.500 Besucher fassen kann. Wie die Austria festhielt, werde man dafür gemeinsam mit der Bundesliga und den anderen Vereinen "hart weiterarbeiten".

Keine Stehplätze, Masken bis zum Sitzplatz

Um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, ist im Konzept vorgesehen, dass bei der Bewegung im gesamten Stadion ein MNS-Schutz zu tragen ist. Am Sitzplatz selbst kann dieser abgenommen werden. Die verfügbaren Plätze sind im Schachbrettmuster angelegt. Da nur Sitzplätze erlaubt sind, wird der Stehplatzsektor auf der Osttribüne wie im Europacup zu einem Sitzbereich umgerüstet. Jedem Sitzplatz ist ein genauer Eingang zugewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. Für alle Innenräume gibt es eine ausgeschriebene Maximal-Anzahl an Personen.

Die Austria appellierte an die Eigenverantwortung. Unterlassen soll auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass personalisierte Abokarte oder Tageskarten weitergegeben werden. Dies geschehe im Sinne eines raschen "Contact Tracings". Wer Karten dennoch weitergeben möchte, ist verpflichtet, im Falle einer notwendigen Rückverfolgung von Infektionsketten seine Ersatzperson umgehend anzugeben.

apa