08.06.2021 17:41 Uhr

RB Leipzig darf im "Fall Augustin" auf 21 Mio. hoffen

Wurde einst von Leipzig an Leeds United ausgeliehen: Jean-Kévin Augustin
Wurde einst von Leipzig an Leeds United ausgeliehen: Jean-Kévin Augustin

Fußball-Bundesligist RB Leipzig kann auf einen 21-Millionen-Euro-Geldregen hoffen.

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Weltverband FIFA in erster Instanz eine juristische Auseinandersetzung der Sachsen mit Leeds United zugunsten von RB entschieden.

Dabei geht es darum, ob der einst von Leipzig an Leeds ausgeliehene Stürmer Jean-Kévin Augustin von den Engländern hätte verpflichtet werden müssen oder nicht.

Im Ausleihvertrag hatte sich der damalige englische Zweitligist 2020 verpflichtet, Augustin im Aufstiegsfall für eine Ablösesumme von 21 Millionen Euro fest zu verpflichten. Leeds stieg zwar auf, wegen der Pandemie-Bedingungen aber erst im Juli 2020. Die Kaufverpflichtung sei nach Meinung der Engländer bereits Ende Juni erloschen. Das zweifelte RB an und klagte.

"Wir sind froh, dass die FIFA in erster Instanz unsere Rechtsauffassung bestätigt", sagte Florian Scholz, Kaufmännischer Leiter bei RB. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig; Leeds kann dagegen noch vorgehen.