14.07.2021 12:25 Uhr

Martin Kind muss pro 50+1 stimmen

Mehrheitsgesellschafter von Hannover 96: Martin Kind
Mehrheitsgesellschafter von Hannover 96: Martin Kind

Der Mutterverein des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 hat Mehrheitsgesellschafter Martin Kind nach eigener Darstellung die Weisung erteilt, bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) für den Erhalt der 50+1-Regel und für die Abschaffung der Ausnahmebestimmungen zu stimmen.

Das geht aus einem offenen Brief hervor, den Vorstands- und Aufsichtsratsspitze des Hannover 96 e.V. auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht haben.

Bei Hannover 96 sitzen Gegner und Befürworter der 50+1-Regel unter einem gemeinsamen Dach. Der langjährige Club-Präsident Martin Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Der Hörgeräte-Unternehmer wollte einst genau wie der VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim eine Ausnahmegenehmigung von jener Regelung erhalten, die nur im deutschen Profifußball den Einfluss externer Investoren begrenzt. Nach einer Ablehnung seines Antrags durch die DFL zog er ihn im Sommer 2019 wieder zurück.

Denn in der Zwischenzeit hatten die 96-Mitglieder die Gegner von Kind und der 50+1-Regel an die Spitze des Hannover 96 e.V. gewählt. Da die Regel im Kern vorsieht, dass immer der Mutterverein und nie ein externer Geldgeber die Stimmenmehrheit an einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, haben die e.V.-Vertreter bei Streitfragen das letzte Wort. Sie könnten Kind theoretisch als Geschäftsführer der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA absetzen, sollte er sich wieder für Ausnahmen von der 50+1-Regel starkmachen.

Die Vereinsführung von Hannover 96 sieht in den Ausnahmegenehmigungen für den VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim einen Wettbewerbsvorteil für diese Clubs und fordert die Abschaffung dieser Regelung.

Außerdem beklagt die 96-Spitze bei den genannten Clubs das Fehlen eines "demokratisch legitimierten Bestimmungsrechts der Muttervereine". Die VfL Wolfsburg Fußball GmbH ist zum Beispiel eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns. Eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel bekommt nur, wer seinen Verein wie VW 20 Jahre lang in einem "erheblichen Umfang" unterstützt hat.