06.12.2021 13:21 Uhr

Neuer HSV-Ärger: Gericht erhebt Anklage gegen Jatta

Bakery Jatta heißt wohl doch Bakary Daffeh
Bakery Jatta heißt wohl doch Bakary Daffeh

Zwischenzeitlich schien es, als sei der Vorwurf des Identitätsbetrugs gegen HSV-Profi Bakery Jatta entkräftet. Nun ist die Staatsanwaltschaft Hamburg aber zu einem anderen Ergebnis gekommen - und hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Altona offiziell Anklage erhoben.

Vor rund zwei Jahren hatte ein Bericht über die möglicherweise falsche Identität von Bakery Jatta erstmals die Runde gemacht. Damals schrieb die "Sport Bild" von klaren Indizien für eine Straftat, die in der Folge jedoch nicht sicher nachgewiesen werden konnten.

Jatta sprach später von einer "Hexenjagd" und bedankte sich bei den Verantwortlichen des HSV für ihre Unterstützung. Im Vorjahr wurden dann die privaten Wohnräume des Beschuldigten durchsucht und dabei Smartphones sowie Tablets sichergestellt.

Wie die "Bild" am Montag zuerst verkündete, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg den Fall erneut geprüft und auf Grundlage der Erkenntnisse Anklage gegen den Angreifer erhoben.

Dem Profi aus Gambia werden "Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen".

Nach Auffassung der Behörde soll der HSV-Akteur tatsächlich Bakary Daffeh heißen und auch ein falsches Geburtsdatum angegeben haben.

HSV: Jatta heißt wohl Daffeh und ist 2,5 Jahre älter

Im Sommer 2015 war Jatta bzw. Daffeh als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel in Deutschland angekommen und gab sich offenbar als minderjährig aus.

"Damit wollte er laut Anklage erreichen, dass ihm wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird", verkündete die Staatsanwaltschaft: "Tatsächlich war der Angeschuldigte zuvor bereits unter seinen Echtpersonalien Bakary Daffeh, geboren am 06.11.1995, bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi tätig."

Das Statement schließt mit folgenden Worten: "Die Anklage vor dem Jugendrichter beruht darauf, dass der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war, und die Staatsanwaltschaft das Schwergewicht bei den Vorwürfen sieht, die nach Jugendrecht zu beurteilen wären."

Welche strafrechtlichen Konsequenzen dem HSV-Profi nun konkret drohen, ist unklar.