28.05.2023 11:48 Uhr

FC Bayern bestätigt nächsten Personal-Hammer

Karl-Heinz Rummenigge erhält wieder ein Amt beim FC Bayern
Karl-Heinz Rummenigge erhält wieder ein Amt beim FC Bayern

Nach der Trennung von Oliver Kahn steht Ex-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge vor einer Rückkehr zum FC Bayern.

Wie Klub-Präsident Herbert Hainer am Sonntag auf einer Pressekonferenz bestätigte, soll der langjährige Klub-Chef in den Aufsichtsrat des deutschen Rekordmeisters rücken und dort unterstützend bei der Kaderplanung tätig werden.

Zuvor hatten auch mehrere Medien über das spektakuläre Comeback berichtet.

Rummenigge hatte sein Amt im Sommer 2021 an Kahn abgeben, seitdem keine offizielle Position beim FC Bayern mehr bekleidet und sich ins Privatleben zurückgezogen.

Im Hintergrund war er aber beratend tätig - zuletzt wegen der sportlichen Krise und der anhaltenden Unruhe im Verein dem Vernehmen nach verstärkt, gemeinsam mit Ehrenpräsident Uli Hoeneß, der als Aufsichtsratsmitglied ohnehin weiter die Strippen ziehen soll.

Dazu passt, dass Kahns Nachfolger, der bisherige Finanz-Vorstand Jan-Christian Dreesen, als enger Vertrauter von Rummenigge und auch von Hoeneß gilt.

Personal-Beben beim FC Bayern sorgt für viel Unruhe

Die Entlassung von Kahn und auch das Aus von Sportvorstand Hasan Salihamidzic, dessen Nachfolger noch nicht geklärt ist, war rund um das Bundesliga-Finale beim 1. FC Köln zunächst medial durchgesickert und hatte den Last-Minute-Titel des FC Bayern vollkommen überstrahlt.

Nur eine Stunde nach Abpfiff der Partie bestätigten die Münchner das brisante Personal-Beben dann auch offiziell - und sorgten damit für reichlich Kritik.

"Das haben ein Hasan Salihamidzic und ein Oliver Kahn nicht verdient. Du kannst über die Arbeit der beiden denken, was du willst, aber das sind zwei so verdiente Spieler und auch Funktionäre. Das nach dem Gewinn der Meisterschaft eine Minute oder fünf Minuten später durchzustecken, das ist unwürdig", polterte "Sky"-Experte Dietmar Hamann. Das Vorgehen des FC Bayern sei "an Respektlosigkeit nicht zu überbieten".