FC Bayern gewinnt kuriosen Rechtsstreit

Für den FC Bayern ist ein jahrelanger Rechtsstreit am Donnerstag versöhnlich zu Ende gegangen. Im Zoff um die Rechte an einer Zeichnung von Arjen Robben und Franck Ribéry bekam der Klub nun Recht.
Wie das Oberlandesgericht München entschied, wurde der Berufung des FC Bayern gegen ein Urteil des Landgerichts München I stattgegeben. Die ursprüngliche Klage des Grafikers Sikander Goldau ist damit abgewiesen.
Hintergrund des Streits war eine Choreografie, die im Jahr 2015 beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund zu sehen war.
Goldau hatte dort die beiden Bayern-Stars Arjen Robben und Franck Ribéry als Comic-Helden Batman und Robin dargestellt. Versehen war das Kunstwerk mit dem Schriftzug: "The Real Badman & Robben".
2019 bot der Rekordmeister dann Fanartikel zum Kauf an, die sich diesen Slogan zu eigen machten. Auch auf dem Merchandising des Klubs waren Robben und Ribéry als Comic-Charaktere dargestellt - neu gezeichnet, aber als ganz ähnliche Motive.
FC Bayern muss Schadenersatz zahlen
Der Künstler der ursprünglichen Choreo sah darin seine Urheberrechte verletzt und klagte erfolgreich vor dem Landgericht gegen den FC Bayern. Dieses befand damals, bei der Darstellung der Bayern-Spieler mitsamt Schriftzug handele es sich um ein "schutzfähiges (Gesamt-)Werk".
Aus Sicht der Anwälte des Vereins sei der Slogan hingegen nicht schutzfähig, die eigenen Zeichnungen seien zudem augenscheinlich vom Original abgewichen.
Auch nach dem ersten Urteil blieb der FC Bayern bei dieser Auffassung und ging in Berufung. Vor dem Oberlandesgericht bekam der Verein zunächst Recht, der Künstler zog jedoch vor den Bundesgerichtshof.
Die Richter in Karlsruhe rügten die Entscheidung des OLG. Dort sei im zweiten Verfahren nicht die Kombination aus Slogan und Zeichnung geprüft worden, man habe beides lediglich isoliert betrachtet.
Nach einer Neuverhandlung des Falls blieb das Gericht nun aber bei seiner Einschätzung und entschied zugunsten des FC Bayern.
Ein Vergleichsangebot über 5000 Euro hatte Goldau abgelehnt. Bis zuletzt hatte es Gespräche über eine außergerichtliche Einigung gegeben.
Der Künstler bleibt nun auf den Prozesskosten von rund 25.000 Euro sitzen. Seine Anwältinnen hatten in der Verhandlung betont, dass ihm die Privatinsolvenz droht. Er hat inzwischen eine Spendenaktion gestartet.