01.05.2024 19:03 Uhr

Spielabsage? Schalke droht mit rechtlichen Mitteln

Dem FC Schalke 04 droht eine Spielabsage
Dem FC Schalke 04 droht eine Spielabsage

Der FC Schalke 04 lehnt eine Verlegung der Zweitligapartie beim VfL Osnabrück auf einen anderen Termin ab. Stattdessen schlägt der Klub unter anderem eine Austragung der Begegnung auf einem neutralen Platz vor.

In einer offiziellen Vereinsmitteilung hieß es, auch eine Austragung ohne Fans in Osnabrück oder eine Verlegung in die Schalker Veltins-Arena "gegebenenfalls mit reduzierter Zuschauerkapazität oder sogar vor leeren Rängen" wäre eine Option. Ziel sei die "Wahrung eines integren Wettbewerbs", hieß es in dem Statement des S04-Vorstands.

Schalke will vor allem eine Austragung der Partie zu einem späteren Zeitpunkt verhindern. Bei einer Neuansetzung zwischen dem 33. und 34. Spieltag werde den Königsblauen "ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil" entstehen, teilte der Klub mit.

Im Abstiegskampf müssten die Knappen in diesem Fall drei Mal in acht Tagen antreten sowie die Saison mit zwei aufeinanderfolgenden Auswärtsspielen abschließen. "Der sportliche Malus dieser Konstellation ist augenscheinlich – weniger Regeneration, praktisch keine Trainings- und Vorbereitungsmöglichkeiten zwischen den Partien und ein erhöhtes Reiseaufkommen an den letzten beiden Spieltagen", hieß es.

FC Schalke 04 droht mit "rechtlichen Mitteln"

Das Spiel ist aktuell akut gefährdet, weil die Stadt Osnabrück das Stadion an der Bremer Brücke aufgrund baulicher Mängel der Dachkonstruktion gesperrt hat.

"Warum nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Probleme oder zumindest zu Wochenbeginn Gespräche mit potenziellen Ausweichstadien aufgenommen wurden, um eine Austragung der Partie am 4. Mai zu garantieren, ist für Schalke 04 nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass die Knappen keinerlei Verantwortung für die derzeitige Situation tragen", schrieben die Königsblauen.

Der Verein betonte zudem, "keinerlei Verantwortung für die derzeitige Situation" zu tragen, man stehe "jederzeit für zielführende Gespräche zur Verfügung". Im Falle eine Absage behalte man sich "alle rechtlichen Mittel vor, um die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder zu schützen".