22.07.2015 19:18 Uhr

Nichtigkeitsbeschwerde Kartnigs abgewiesen

Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht Graz
Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht Graz

Der wegen Betrugsversuch am Land Steiermark erstinstanzlich verurteilte ehemalige Sturm-Präsident Hannes Kartnig sieht laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" (Donnerstag) der baldigen Entscheidung über sein Verfahren entgegen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat demnach die Nichtigkeitsbeschwerde seines Verteidigers Roland Kier abgewiesen.

Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) Graz. Laut "Kurier" entscheidet es am 5. August über die Berufung Kartnigs gegen das Strafmaß.

Der frühere Sturm-Präsident soll 2006 versucht haben, eine Kredithaftung vom Land zu erlangen, obwohl der Verein längst pleite gewesen sei. Die erste Instanz sah Kartnigs Schuld als erwiesen an und verurteilte ihn zu vier Jahren und einen Monat Haft. Kartnig verbüßt bereits eine rechtskräftige Strafe wegen Steuerhinterziehung.

Mehr dazu:
>> Schwerer Betrug: Lange Haftstrafe für Kartnig

apa