14.05.2014 13:05 Uhr

Anklage gegen Peter Westenthaler

Westenthaler bestreitet die Vorwürfe
Westenthaler bestreitet die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Ex-Politiker Peter Westenthaler Anklage wegen Betrugsverdacht erhoben. Laut "Format" soll er in seiner Funktion als Vorstand der Bundesliga eine aus Steuergeldern finanzierte Nachwuchsförderung in der Höhe von einer Million Euro zweckwidrig für die Begleichung einer Finanzschuld der Bundesliga verwendet haben. Westenthaler bestreitet die Vorwürfe.

Als Manager der Bundesliga soll der Ex-BZÖ-Obmann eine aus Steuergeldern finanzierte Sonderförderung in der Höhe von einer Million Euro, die eigentlich für die Nachwuchsförderung bestimmt gewesen war, zweckwidrig für die Begleichung einer Finanzschuld der Bundesliga verwendet haben. Dadurch soll er die Republik "an ihrem Vermögen geschädigt" haben, schreibt "Format".

Westenthaler: "Völlig absurde und mehrfach widersprechende Anklageschrift"

Westenthaler stellte dies in einer Aussendung insofern richtig, als er festhielt, dass in der Anklageschrift nicht die Republik Österreich, sondern der Österreichische Fußballbund (ÖFB) als Geschädigter angeführt werde. Weiters sprach er von einer "völlig absurden und sich mehrfach widersprechenden Anklageschrift". Daher habe er seinen Anwalt Thomas Kralik beauftragt, Einspruch zu erheben.

Das Dokument sei "nichts anderes, als eine persönliche Abrechnung der politischen Staatsanwaltschaft gegen mich. Ich habe mir vor elf Jahren als Bundesligavorstand absolut nichts zuschulden kommen lassen, habe stets transparent und völlig korrekt im Sinne des österreichischen Fußballs gehandelt und werde daher auch meine Unschuld beweisen", wird Westenthaler zitiert.

Es sei "von Anfang an klar gewesen, dass diese Fördermillion gar nicht dem ÖFB, sondern der Bundesliga zusteht", teilte sein Anwalt in einer Aussendung mit. Die Förderung hätte niemals Eingang ins Budget des ÖFB gefunden, womit eine Schädigung von vornherein auszuschließen sei.

Die Anklage stützt sich laut "Format" auf ein Sachverständigengutachten und einen Bericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung. Ermittelt wird dem Magazin zufolge wegen Verstößen gegen die Paragrafen 146 ("Betrug") und 147 ("Schwerer Betrug") des Strafgesetzbuchs. Der Strafrahmen bei einer Verurteilung liegt bei zehn Jahren Gefängnis.

apa