06.03.2015 16:20 Uhr

Freispruch im Westenthaler-Prozess

Ex-Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler
Ex-Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler

Im Wiener Landesgericht ist am Freitag um 16:00 Uhr das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann und früheren Bundesliga-Vorstand, Peter Westenthaler, gefallen. Dieser wurde vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter zur Gänze freigesprochen. Auch für seinen ehemaligen Co-Vorstand Thomas Kornhoff gab es einen Freispruch.

Während Richter Wolfgang Etl zur Begründung dieser Entscheidungen ansetzte, lehnte sich Westenthaler mit deutlichen Anzeichen großer Erleichterung auf der Anklagebank zurück. Bei einem Schuldspruch hätten bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Etl erläuterte, dass nach Ansicht des Gerichts hinsichtlich der vom Nationalrat gewährten Millionen-Subvention zur Förderung des Fußball-Nachwuchses kein strafbares Verhalten gegeben war. "Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt. Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben."

Die Freisprüche für Westenthaler und Kornhoff sind allerdings vorerst nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber legte dagegen noch im Verhandlungssaal Nichtigkeitsbeschwerden ein.

"Emotional durch die Hölle gegangen"

"Wir sind emotional durch die Hölle gegangen", hatte Westenthaler zuvor in seiner abschließenden Stellungnahme erklärt. Es habe "berufliche, wirtschaftliche und psychische Folgen" gegeben. Gegen ihn sei Anklage erhoben worden, "obwohl es keine rauchenden Colts, keine stichhaltigen Beweise gibt".

Westenthaler - von Februar 2003 bis August 2004 Manager der österreichischen Bundesliga - und Kornhoff war vorgeworfen worden, dass sie eine vom Nationalrat genehmigte, für den Fußball-Nachwuchs gewidmete Sonderförderung in Höhe von einer Million Euro dazu verwendet hatten, um einen bedingten Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erreichen.

Oberstaatsanwältin Schreiber hatte gemeint: "Die Beweislast ist erdrückend. Ich habe nicht die Zeit, alle Beweise aufzuzählen. Ich kann nur ein Best Of geben", so die Anklagevertreterin in ihrem Schlussvortrag.

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red