11.12.2014 16:09 Uhr

Esswein: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Alexander Esswein bestreitet die Vorwürfe gegen ihn
Alexander Esswein bestreitet die Vorwürfe gegen ihn

Der Gerichtsprozess von Alexander Esswein vom FC Augsburg ist doch noch nicht beendet. Erst am Mittwoch war der 24-Jährige vor dem Amtsgericht Augsburg vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden, einen Tag später legte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Dies bestätigte Pressesprecher Michael Nißl. "Fünf Wochen hat Richter Ralf Hirmer nun Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen", sagte Nißl.

Danach habe wiederum die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, ihre Begründung für die Berufung einzureichen. Bleiben beide Parteien standhaft, müsste laut Nißl der Prozess vor dem Landgericht neu aufgerollt werden.

Esswein, Offensivspieler des Bundesliga-Dritten, war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im März auf einer Party in einem großen Augsburger Autohaus mit einem anderen Gast aneinander geraten zu sein. Beim Versuch, seinen Kontrahenten zu schlagen, soll Esswein einem herbeigeeilten Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes das Nasenbein gebrochen haben. Vor Gericht wies Esswein die Anschuldigungen zurück. Er habe die Rangelei nur aus der Ferne beobachtet.

Esswein hatte dennoch zuletzt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl "wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung zum Nachteil eines Sicherheitsmitarbeiters" erhalten. Er sollte eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich zahlen. Dagegen war der frühere Nürnberger nun vorgegangen.

sid