06.10.2015 13:46 Uhr

Sportgericht: Geldstrafe für Mainz 05

Der FSV Mainz 05 muss eine Strafe von 1500 Euro zahlen
Der FSV Mainz 05 muss eine Strafe von 1500 Euro zahlen

Das Sportgericht des DFB hat den FSV Mainz 05 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Dies wurde am Dienstag im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss entschieden. 

Im Drittligaspiel zwischen dem FSV Mainz 05 II und dem Halleschen FC (2:0) am 25. September waren in der 70. Minute im Zuschauerblock der Gastgeber Leuchtkörper gezündet worden. In der Folge war es zu einer entsprechenden Rauchentwicklung gekommen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

sid