24.03.2015 18:10 Uhr

Profifußball: Befristete Verträge rechtswidrig?

Heinz Müller stand beim FSV Mainz zwischen den Pfosten
Heinz Müller stand beim FSV Mainz zwischen den Pfosten

Das Arbeitsgericht Mainz hat im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller ein Urteil gefällt, das die gängige Praxis befristeter Verträge im Profifußball ins Wanken bringen könnte.

"Das ist ein Thema, das eine weitreichende Bedeutung wie das Bosman-Urteil haben könnte - wenn es von den nächsthöheren Instanzen bestätigt wird. Und es wird definitiv in ein Berufungsverfahren gehen", sagte Harald Strutz, Rechtsanwalt und Präsident des FSV Mainz 05, der Deutschen Presse-Agentur.

Müller hatte seinen Vertrag mit dem Bundesligisten im Sommer 2012 um zwei Jahre verlängert. Nach seiner Degradierung in Mainz und dem Ablauf des Kontrakts klagte er auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" und bekam Recht. Das Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung.

dpa