DFB-Sportgericht reduziert Strafe für VfL Osnabrück
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die gegen den VfL Osnabrück verhängte Strafzahlung nach einem Einspruch des Drittligisten von 28.000 auf 24.000 Euro reduziert.
Einen Anteil von bis zu 8000 Euro kann der Klub in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
"Wir sind froh darüber, dass das Sportgericht des DFB unserer erneuten Einspruchsbegründung gefolgt ist und das Strafmaß im Vergleich zum ersten Strafantrag des Kontrollausschusses deutlich reduziert hat", erklärt VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.
"Nichtsdestotrotz trifft die Geldstrafe den VfL wirtschaftlich und wir werden die tatsächlich Verantwortlichen bei einem Ermittlungserfolg der dafür zuständigen Behörden zumindest für den finanziellen Schaden in Regress nehmen."
@VfL_1899 erreicht Reduzierung der Geldstrafe für Pyrovorfälle bei Auswärtsspielen in Meppen und Münster! #vfl1899 https://t.co/rix6R9QUA9 pic.twitter.com/6ZNklKed1I
— VfL Osnabrück (@VfL_1899) 28. Februar 2018
Anhänger des VfL hatten bei den Drittligaspielen in Meppen am 20. September 2017 sowie zehn Tage später bei Preußen Münster massiv Pyrotechnik gezündet, weshalb die Partie in Münster in der 25. Minute kurzzeitig unterbrochen worden war.