08.06.2017 19:29 Uhr

Fankrawalle: Teilausschluss für Osnabrück

Teilausschluss und 11.000 Euro Geldstrafe für Osnabrück
Teilausschluss und 11.000 Euro Geldstrafe für Osnabrück

Drittligist VfL Osnabrück muss das erste Heimspiel der kommenden Saison wegen Verfehlungen seiner Fans in zwei Fällen unter einem Teilausschluss der Öffentlichkeit bestreiten.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) änderte am Donnerstag das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 4. Mai dahingehend ab. Zunächst war die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Verein muss außerdem eine Geldstrafe von 11.000 Euro zahlen.

Während des Auswärtsspiels bei Jahn Regensburg am 25. März war im Osnabrücker Block mehrfach Pyrotechnik gezündet worden. Am 29. April hatten Fans bei der Partie bei den Sportfreunden Lotte aus dem Zuschauerbereich der Gäste zwei gefüllte Plastikbecher in Richtung eines Spielers der Sportfreunde geworfen. Dieser zweite Vorfall sorgte schließlich für die tatsächliche Vollstreckung der Strafe.

Die Zuschauerzahl in der Ostkurve im Stadion an der Bremer Brücke wird beim ersten Heimspiel auf 2.500 begrenzt. Zudem gilt im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, von dem nur die Banner der Gäste im Gästebereich ausgenommen sind. Osnabrück stimmte dem Urteil ebenso zu wie der DFB-Kontrollausschuss. Damit ist das Urteil rechtskräftig.