07.03.2024 11:57 Uhr

Wieder vor Gericht: Vergangenheit holt Uli Hoeneß ein

Bayerns Klub-Patron Uli Hoeneß hatte bereits Ärger mit der Justiz
Bayerns Klub-Patron Uli Hoeneß hatte bereits Ärger mit der Justiz

Unangenehmes Déjà-vu für Uli Hoeneß: Der Klub-Patron des FC Bayern muss bald wieder vor Gericht erscheinen, um im Sommermärchen-Verfahren in Frankfurt/Main auszusagen.

Richterin Eva-Marie Distler erklärte zum Auftakt des zweiten Prozesstages am Donnerstag, dass der Ehrenpräsident des Rekordmeisters für den 15. April als Zeuge geladen wurde.

Grund dafür sind Aussagen von Hoeneß aus den Jahren 2020 und 2021: Damals deutete der mittlerweile 72-Jährige in einem TV-Interview sowie einem Podcast an, dass er wisse, warum es die dubiosen Millionenzahlungen rund um die WM 2006 in Deutschland gegeben habe.

Hoeneß ist selbst schon mit der Justiz in Konflikt geraten. Wegen Steuerhinterziehung trat er Mitte 2014 eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg an, Anfang 2016 wurde er vorzeitig auf freien Fuß gesetzt.

Am Donnerstag wurden die Aussagen der drei angeklagten früheren Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes erwartet.

Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.

WM 2006: Ermittlungen ziehen sich bereits mehrere Jahre

Niersbach, Zwanziger und Schmidt weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin.

Die Anwälte von Niersbach und Schmidt hatten am Ende des ersten Prozesstages die Verfahrens-Einstellung beantragt. Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten.

Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende "nicht verschließe", der "richtige Zeitpunkt" dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt.