21.10.2022 11:30 Uhr

Regelbruch? Mega-Diskussion nach Reds-Sieg

Said Benrahma (r.) steht im Zentrum einer Regel-Debatte
Said Benrahma (r.) steht im Zentrum einer Regel-Debatte

Mit einem 1:0-Sieg gegen West Ham United machte der FC Liverpool am Mittwoch einen weiteren Schritt aus der Krise, der Erfolg der Reds sorgt im Nachhinein allerdings für reichlich Diskussionsstoff: Im Zentrum Hammers-Angreifer Said Benrahma. 

Im Netz kursieren Bilder, die den Algerier, den Coach David Moyes nach 61 Minuten für Pablo Fornals einwechselte, vermeintlich ohne Schienbeinschoner zeigen - ein eindeutiger Verstoß gegen die Regeln des IFAB.

Das Tragen von Schienbeinschonern während des Spielgeschehens ist elementarer Bestandteil der Regeln und gilt auch auf allen Amateurebenen sowie im Kinder- und Jugendfußball. 

Der "Sun" zufolge wird gemutmaßt, Benrahma habe sich um die 75. Spielminute seines Schutzes entledigt. Die Schiedsrichter erwähnten mutmaßlichen Verstoß im Spielbericht allerdings mit keiner Silbe. Bilder, die das Entfernen belegen, existieren auch nicht.

Regelgebung lässt keinen Spielraum

Unter Absatz 4.2 der IFAB-Regelgebung heißt es im Punkt "Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung": "Schienbeinschützer – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen, das angemessenen Schutz bietet, und von Stutzen abgedeckt werden."

Und weiter: "Ein Spieler, der versehentlich einen Schuh oder Schienbeinschoner verliert, muss ihn so schnell wie möglich, spätestens jedoch während der nächsten Spielunterbrechung, wieder anziehen. Wenn der Spieler davor den Ball spielt
und/oder ein Tor erzielt, zählt der Treffer."

Die Reaktionen der User auf Twitter und Co. fielen erwartungsgemäß heftig aus: "Benrahma sollte bestraft werden" oder "Gebt ihm sofort eine Sperre für die nächsten 15 Spiele". 

Ob oder wann sich Benrahma regelwidrig seiner Schienbeinschoner entledigte, ist weiterhin unbekannt. Bilder zeigen den Offensivspieler zwar sehr offensichtlich ohne die Pads, ob diese vor oder nach dem Abpfiff der Partie entstanden sind, lässt sich allerdings nicht zweifelsfrei belegen