30.06.2014 16:50 Uhr

Robben entschuldigt sich für die Schwalbe

Für diesen Faller gab's dann einen Elfmeter
Für diesen Faller gab's dann einen Elfmeter

Arjen Robben und die Elfmeter - nach der WM-Partie des "Oranje"-Teams gegen Mexiko (2:1) war das das bestimmende Thema. Dreimal ging der Bayern-Profi im Achtelfinale im Strafraum zu Boden, einmal bekamen die Niederländer einen Strafstoß zugesprochen. In der Nachbetrachtung der Partie brachten die Mexikaner und die internationalen Medien allerdings einiges durcheinander.

Die Verlierer stellten den niederländischen Star an den Pranger. Schuld an der Verwirrung trug Robben selbst, der sich in einem Interview für eine Schwalbe entschuldigte. Allerdings meinte er damit die Szene kurz vor der Pause und nicht jene in der Nachspielzeit, die zum von Klaas-Jan Huntelaar verwandelten Elfmeter zum Siegestreffer geführt hatte.

Zwar bestritt Rafael Márquez, Robben kurz vor dem 2:1 getroffen zu haben, die Fernsehbilder bewiesen aber etwas anderes. Auch wenn Robben die Einladung des mexikanischen Kapitäns gerne annahm: "Manchmal muss man auch schlau sein." Unter ging in den Diskussionen, dass Robben bereits Mitte der ersten Hälfte einen Strafstoß hätte zugesprochen bekommen müssen. Das gab selbst Márquez zu: "Vor der Pause hätte Robben einen Elfmeter bekommen müssen."

Ermittlungen durch die FIFA muss Robben nach seinem Geständnis keine fürchten. "Wir ermahnen alle Spieler und Verbände immer zum Fair Play. Aber in diesem Fall handelt es sich nicht um ein schweres Vergehen", sagte FIFA-Sprecherin Delia Fischer am Montag in Rio de Janeiro.

Laut Paragraf 77. a kann das FIFA-Disziplinarkomitee nachträglich Spieler bestrafen, die unbemerkt vom Schiedsrichter "schwere Vergehen" begangen haben. Offenbar wertet die FIFA einen Bruch der Fair-Play-Regeln nicht als solch einen Verstoß, obwohl es in Paragraf 57 des Strafenkataloges heißt: "... wer die Prinzipien des Fairplay oder der Sportlichkeit verletzt, kann mit Sanktionen gemäß Art. 10 ff. belegt werden" - also zum Beispiel mit einer Geldstrafe oder einer Sperre.

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apa