Saisonaus nach Ski-Unfall: Hat Neuer fahrlässig gehandelt?

Die Nachricht vom Saison-Aus von Manuel Neuer traf den FC Bayern am Samstag wie ein Stich ins Herz. Der 36-Jährige fehlt den Münchnern wegen eines Unterschenkelbruchs monatelang. Doch hat Neuer möglicherweise fahrlässig gehandelt, weil er das nicht unbedingt ungefährliche Skitourengehen im Urlaub betrieb?
Mit einem dick eingegipsten Bein zeigte sich Manuel Neuer am Samstag auf einem Foto bei Instagram. Die Nachricht: "Während ich meinen Kopf beim Skitourengehen freibekommen wollte, habe ich mir einen Unterschenkelbruch zugezogen."
Nun ist das von Neuer erwähnte Skitourengehen, das auch Skibergsteigen genannt wird, keineswegs ein einfacher Freizeitsport. Unter anderem, weil es abseits der regulären Pisten stattfindet. Beim Skitourengehen verzichtet der Skifahrer beim Aufstieg auf einen Lift und macht sich auf Skiern selbst auf den Weg nach ganz oben, um dann abseits präparierter Kurse wieder nach unten zu fahren. Eine Urlaubsbeschäftigung mit einem nicht unerheblichen Risiko.
"Spielern werden heutzutage laut Verträgen teilweise gefährliche Freizeitaktivitäten wie Skifahren untersagt, damit sie sich nicht verletzen", verriet Ex-Bundesliga-Profi Stefan Effenberg zu Beginn der Corona-Pandemie bei "t-online". Handelte Neuer also fährlässig? Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
"Die meisten Vereine haben ein Verbot von gefährlichen Sportarten in der Freizeit mit einem sogenannten Einwilligungsvorbehalt vereinbart", erklärte der Jurist Christopher Wiencke aus der Wirtschaftskanzlei Dentons vor einiger Zeit dem "Münchner Merkur". Heißt: Möglicherweise hat der FC Bayern dem auf Skiern erfahrenen Torwart die Erlaubnis für das Skitourengehen gegeben. "Bild" geht derweil davon aus, dass Neuer keine spezielle "Ski-Klausel" in seinem Vertrag hat.
Neuer fehlt FC Bayern: Skifahren wohl nicht verboten
So oder so: Am Ende geht es neben den sportlichen Zielen des Klubs auch um viel Geld. "Das Verbot gefährlicher Sportarten kommt aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, das besagt: Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung", so Wiencke weiter, der aufschlüsselte: "Anerkannt sind aber nur Kontakt- und Kampfsportarten, Fallschirmfliegen und Paragliding."
Skifahren fällt laut dem erfahrenen Juristen nicht darunter. Bei geübten Skifahrern halte er ein generelles Verbot ohnehin für unzulässig, betonte Wienke. Ob das Gesagte auch auf das Skitourengehen anwendbar ist, blieb offen.
Neuer, der am Tegernsee - und damit unmittelbar an zahlreichen Pisten - wohnt, gilt als leidenschaftlicher und geübter Skifahrer. Körperlich dürfte der 36-Jährige außerdem im besten Zustand für den anstrengenden Sport gewesen sein.
Flick über Neuer: "Bittere Nachricht"
Aber: "Ein Sportler hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht: Ungeübt eine schwarze Piste runterzufahren, das verstößt gegen die vertraglichen Rücksichtnahmepflichten", sagte Wienke. Im Falle von Neuer dürfte diese Annahme allerdings nicht zutreffen.
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Nun muss sich der deutsche Nationaltorhüter erst einmal von seinem Oberschenkelbruch erholen. Die besten Genesungswünsche trafen bereits aus allen Richtungen ein. Dass der immerhin schon 36-Jährige ins Tor zurückkehren wird, steht für seinen Klub außer Frage. Nach "Bild"-Infos ist das auch das erklärte Ziel des Routiniers.