06.06.2020 14:15 Uhr

Verfahren wegen Hopp-Beleidigungen offenbar eingestellt

TSG-Mäzen Dietmar Hopp wurde Opfer von Beleidigungen
TSG-Mäzen Dietmar Hopp wurde Opfer von Beleidigungen

Die Verfahren des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes und des DFB-Sportgerichts gegen diverse Klubs der Bundesliga aufgrund der Verunglimpfung von Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp sind eingestellt worden. Dies berichtet die "Sportschau".

Am Freitag hatte der Verband mitgeteilt, dass alle noch anhängigen Verfahren aus dem Jahr 2020 gegen Vereine aus der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga eingestellt werden, die bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden.

Im Frühjahr war Hopp in einigen Spielen von Anhängern durch Transparente und Banner beleidigt worden. 

Der DFB bestätigte der "Sportschau", dass alle Verfahren gegen Vereine eingestellt werden, die Spiele aus dem Jahr 2020 betreffen.

Damit sind Anklagen vor dem Sportgericht wegen der Beleidigungen auf Transparenten oder der Darstellung von Hopps Gesicht im Fadenkreuz Anfang des Jahres nicht mehr möglich.

Fans des FC Bayern sorgten für Skandal

Am 21. Februar widerrief das DFB-Sportgericht die am 2. November 2018 gegen den BVB ausgesprochene Bewährungsstrafe, weil Dortmunder Fans im Auswärtsspiel am 20. Dezember 2019 gegen die Kraichgauer mit Schmähungen gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp erneut auffällig geworden waren. Die Borussia muss deshalb in den kommenden zwei Spielzeiten in Auswärtsspielen bei der TSG auf seine Fans verzichten.

Daraufhin solidarisierten sich einige Vereine mit den Schwarz-Gelben, besonders krass waren die Vorkommnisse beim Spiel zwischen Hoffenheim und Bayern München. Die Partie stand nach wiederholten Verunglimpfungen von Hopp durch Bayern-Anhängern vor dem Abbruch. Das Spiel wurde von den Spielern beider Teams durch demonstratives Ballgeschiebe unter Protest gegen die Bayern-Fans zu Ende gebracht.

Auch in Mönchengladbach und Köln gab es Vorkommnisse durch Banner und Plakate. In diesem Zusammenhang nahm der DFB-Kontrollausschuss gegen mehrere Klubs Ermittlungen auf und hätte möglicherweise Anklage vor dem Sportgericht erhoben - dies ist nun hinfällig. 

Als Grund für die am Freitag verkündeten Verfahrenseinstellungen wurde vom DFB die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Klubs angegeben.