26.10.2021 17:41 Uhr

Anwalt sicher: "Hernández geht am Donnerstag in Haft"

Lucas Hernández vom FC Bayern München
Lucas Hernández vom FC Bayern München

Die Luft für Lucas Hernández vom Deutschen Fußball-Meister FC Bayern München wird gegenwärtig immer dünner. Bis zum Dienstagnachmittag wurde noch keine Entscheidung über den Berufungsantrag des 25-Jährigen gefällt. Wird der Berufung bis zum Donnerstag weiterhin nicht stattgegeben, muss Hernández eine sechsmonatige Haftstrafe antreten.

So zumindest sieht es die spanische Rechtsprechung vor, die das Gefängnisurteil gegen den Franzosen verhängt hatte. Die Haftstraße wurde bereits 2019 verhängt, nachdem er ein Kontaktverbot zu seiner damaligen Freundin und heutige Ehefrau Amelia missachtet hatte. 


Mehr dazu: Entscheidung über Berufung auf den letzten Drücker?


Bis Donnerstag wird zumindest Klarheit herrschen, ob Hernández tatsächlich in ein spanisches Gefängnis überführt wird oder ob es noch einmal zu einer Berufungsverhandlung kommen wird. 

Der niederrheinische Strafverteidiger und Rechtsexperte Mathias Bradler hat sich am Dienstag in der "Bild" zu der vertrackten Angelegenheit geäußert und schätzt die Situation für den Bayern-Star tatsächlich als sehr prekär ein.

"Die Anwälte müssen ein kleines Wunder vollbringen. [...] Wenn ich eine Prognose wagen darf: Lucas Hernández geht am Donnerstag in Haft", so die klare Einschätzung des Anwalts in dem Zeitungsinterview.

Hernández missachtete verhängtes Näherungsverbot

Oberste Priorität für die Verteidigung des Bayern-Spielers sei es nun, weiter Zeit zu gewinnen, um möglicherweise doch noch mal ein neues Verfahren zu erreichen: "Sie [die Hernández-Anwälte, Anm. d. Red.] müssen das Gericht dazu bekommen, die Vollstreckung des Urteils auf die lange Bank zu schieben. Sie müssen eine aufschiebende Wirkung erzielen. Ihr Ziel muss es sein, dass das Gericht das Urteil so lange nicht vollstreckt, bis über die Berufung entschieden wurde."

Besonders verwirrend in der ganzen Causa ist die von allen Seiten bestätigte Tatsache, dass das bereits 2019 verhängte Näherungsverbot zu der späteren Ehefrau Amelia zwar von Hernández missachtet wurde, dies allerdings in beiderseitigem Einvernehmen geschah. Für die spanische Rechtssprechung ist das laut Bradler aber "völlig unerheblich". Hernández hätte sich trotz der Versöhnung mit seiner späteren Gattin an das Näherungsverbot halten müssen. 

Spannend dürfte im Falle einer tatsächlichen Urteilsvollstreckung auch noch die Frage werden, ob der Fußball-Weltmeister von 2018 den Freiheitsentzug auch in Deutschland antreten dürfte, wo er seit 2019 wohnhaft ist. 

Laut Strafverteidiger Bradler ist auch dieses Szenario eindeutig geregelt: "Diese Möglichkeit besteht meiner Meinung nach nicht. Die deutsche Justiz hat mit diesem Mann nichts zu tun. Er ist als französischer Staatsbürger in Spanien verurteilt. Er wird seine Haftstrafe in Spanien antreten müssen."

Was Hernández weiter Mut machen wird

Immerhin könne die Art und Weise der vermeintlichen Verbüßung der Haftstrafe durchaus als milde angesehen werden: "Er wird mit Sicherheit nicht in eine Justizvollzugsanstalt zusammen mit Schwerverbrechern gehen müssen, sondern seine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen können. Häftlinge im offenen Vollzug dürfen ja grundsätzlich ihrem Job weiter nachgehen."

In diesem Falle könnte sich Hernández dann sogar bei einem Klub in Spanien fithalten. Außerdem laufe die Berufung weiter, "auch wenn er in Haft sitzt", ergänzte der Anwalt gegenüber der "Bild". "Wenn dann entschieden wird, dass die erste Instanz falsch lag, geht die Gefängnistür sofort auf und ihm steht ein Schadenersatz zu", fügte er hinzu.

Der gesamte Falle Lucas Hernández ist also längst noch nicht entschieden und dürfte sowohl den teuersten Einkauf der Bundesliga-Geschichte selbst als auch den FC Bayern noch weiterhin beschäftigen.