22.06.2025 15:55 Uhr

Rätselraten um Wirtz-Millionen für den 1. FC Köln

Florian Wirtz ist zum FC Liverpool gewechselt
Florian Wirtz ist zum FC Liverpool gewechselt

Am Freitag machten FC Liverpool und Bayer Leverkusen einen der größten Deals der Fußball-Geschichte perfekt: Florian Wirtz wechselt für angeblich bis zu 150 Millionen Euro Ablöse auf die Insel. Eine enorme Summe, von der auch der 1. FC Köln profitieren wird.

Die Personalie Florian Wirtz sorgte einst dafür, dass der Haussegen zwischen Bayer Leverkusen und dem 1. FC Köln schief hängt. Dass Leverkusen den 31-maligen deutschen Nationalspieler 2020 als 16-Jährigen vom Geißbockheim weglockte, sorgte für Missstimmung. Eine späte Entschädigung wird nun folgen.

Als Ausbildungsverein von Wirtz kassiert der 1. FC Köln dem "GEISSBLOG" zufolge mindestens zwei Millionen Euro, von den insgesamt zu verteilenden sechs Millionen Euro, die, sollte Liverpool am Ende die vollen Bonuszahlungen draufpacken müssen, sogar auf 7,5 Millionen Euro anwachsen können.

Diese Summe würde den von der FIFA festgesetzten fünf Prozent von einer kolportierten Maximal-Ablöse in Höhe von 150 Millionen Euro entsprechen. Diese "Ausbildungsentschädigung" wird bei einem Wechsel in einen anderen Verband fällig und fließt anteilig an die Klubs, bei denen der Spieler zwischen seinem zwölften und 23. Lebensjahr trainiert hat. 

Dem Bericht zufolge soll man beim FC derzeit prüfen, welcher Anteil am Kuchen dem Klub zusteht, es gelte jedoch als "unwahrscheinlich", dass man die komplette Summe einstreichen werde, heißt es. Der "Express" hatte zuvor noch berichtet, dass man in der Domstadt genau darauf hoffe.

1. FC Köln wird seinen Anteil bekommen

"Wenn es einen Transfervertrag gibt, werden die Einnahmen zentral beim Clearing House der FIFA gebündelt. Dann wird gesehen, welcher Klub an welcher Transfersumme beteiligt wird. Wir werden automatisch unseren Anteil bekommen", zitiert der "GEISSBLOG" Köln-Sportdirektor Thomas Kessler in diesem Zusammenhang.

Sind alle Formalitäten geklärt, hat Liverpool jeweils 30 Tage Zeit, die Zahlungen zu begleichen.