25.01.2024 10:55 Uhr

Brisante Vertragsklauseln beim 1. FC Köln aufgedeckt

Vor dem 1. FC Köln und Geschäftsführer Christian Keller (l.) liegt viel Arbeit
Vor dem 1. FC Köln und Geschäftsführer Christian Keller (l.) liegt viel Arbeit

Dem 1. FC Köln droht der Abstieg in die Zweitklassigkeit. Verpasst der Bundesligist den Klassenerhalt, könnten wohl einige der Effzeh-Stars die Domstadt zum Schnäppchen-Preis verlassen. Nun ist durchgesickert, welche Akteure dank einer Ausstiegsklausel wechseln dürften.

"Mit Ausnahme von zwei Verträgen haben alle Verträge Zweitliga-Gültigkeit", erklärte Köln-Geschäftsführer Christian Keller bereits vor einigen Wochen. Es dauerte nicht lange, bis mehrere Medien übereinstimmend berichteten, dass Davie Selke und Mark Uth den Traditionsklub im Abstiegsfall ablösefrei verlassen dürften.

Laut "Sport Bild" sei ein möglicher Abstieg in den Vertrags-Gesprächen mit den Offensiv-Stars nie ein Thema gewesen. Doch Uth und Selke sind offenbar nicht die einzigen Leistungsträger, die die Domstadt im kommenden Sommer verlassen könnten, ohne dass der 1. FC Köln ein Wörtchen mitreden kann.

1. FC Köln: Abwehrchef und Stammkeeper bei Abstieg weg?

Denn der Sportzeitschrift zufolge gibt es in den Verträgen von gleich drei Stammspielern eine Ausstiegsklausel, die greift, wenn die Rheinländer in die 2. Bundesliga abstürzen. Demnach könnten Innenverteidiger Jeff Chabot und Stammkeeper Marvin Schwäbe den Verein in diesem Fall für jeweils vier Millionen Euro verlassen.

Für Mittelfeld-Motor Dejan Ljubicic liegt diese Klausel laut "Sport Bild" bei gerade einmal fünf Millionen Euro. Ärgerlich für den FC: Noch im Sommer hatte der VfL Wolfsburg für den Österreicher ein Angebot in Höhe von acht Millionen Euro abgegeben, dass der Traditionsklub jedoch ablehnte.

Ersetzen müsste der Bundesligist die schwerwiegenden Verluste intern. Neuverpflichtungen sind auf Grund der von der FIFA verhängten Transfersperre nicht möglich. Eine Option: Das Aktivieren der Kaufoptionen der Leihgaben Luca Waldschmidt und Faride Alidou, die trotz Strafe und Abstieg gezogen werden können.