15.02.2022 18:28 Uhr

Medien: Morddrohungen gegen Stars des FC Bayern

Morddrohungen gegen Stars des FC Bayern
Morddrohungen gegen Stars des FC Bayern

Morddrohungen gegen mehrere Profis des FC Bayern: Es soll sich dabei um Torjäger Robert Lewandowski, Kapitän Manuel Neuer sowie Flügelstürmer Serge Gnabry handeln.

Wie "Bild" berichtet sei ein anonymes Drohschreiben Mitte Januar beim Zweitligisten FC St. Pauli eingegangen. In diesem werde die drei Fußball-Stars demnach namentlich genannt. Der Klub habe den Brief umgehend an die Hamburger Polizei weitergereicht.

Inzwischen sei auch das LKA eingeschaltet, Fingerabdrücke sowie DNA-Spuren seien untersucht worden, heißt es. Die Behörden informierten auch den DFB. Es seien auch Bundesliga-Schiedsrichter bedroht worden.

"Wir ermitteln wegen des Verdachts der Bedrohung und der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Wir prüfen die Hintergründe", erklärte Polizeisprecher Florian Abbenseth.

Bislang kein Statement vom FC Bayern

Warum das Schreiben beim FC St. Pauli einging, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen, so der Bericht. Von weiteren Drohungen sei bislang nichts bekannt geworden.

Der FC Bayern habe auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorgängen abgeben wollen, so "Bild". Ein Statement sei auch nicht zu erwarten, man wolle beim deutschen Rekordmeister keine Trittbrettfahrer ermutigen.

Ähnlich war der Klub demnach im April 2021 vorgegangen, damals hatte es Drohungen gegen Sportvorstand Hasan Salihamidzic und dessen Familie gegeben.

Schiedsrichter Zwayer "fassungslos"

"Das ist schaurig, ich bin fassungslos. Da fragt man sich, was sich Menschen bei so etwas denken. Dafür gibt es keine Erklärung", kommentierte Schiedsrichter Felix Zwayer die Meldung bei "Bild-TV". 

Der 40-Jährige war nach dem Top-Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern (2:3) im Dezember 2021 ebenfalls das Ziel von Morddrohungen geworden.

Erst am vergangenen Wochenende leitete Zwayer wieder eine Partie, das Zweitliga-Duell zwischen Hannover 96 und Darmstadt 98 (2:2).