Union wehrt sich gegen DFB-Urteil nach Feuerzeug-Eklat

Das DFB-Bundesgericht hat am Freitag die Berufung im Feuerzeugwurf von Berlin verhandelt und ein Urteil gefällt. Das letzte Wort ist aber noch immer nicht gesprochen.
Der Nass-Sauger fuhr vor dem Raum "Golden Goal" bereits auf und ab, da wischte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Berufung von Union Berlin beiseite: Der VfL Bochum siegte erneut am Grünen Tisch, das "Skandalspiel von Köpenick" wird mit 2:0 für das Bundesliga-Kellerkind gewertet und hat damit massiven Einfluss auf den Abstiegskampf. Das Bundesgericht bestätigte nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar gegen die Berliner, die sich aber weiter wehren wollen.
"Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt. Das liegt auf der Hand", begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: "Wenn jemand vorsätzlich von außen etwas in das Spielfeld schießt, dann kann es nicht zu einem Wiederholungsspiel führen. Dann ist eine Punktwertung vorzunehmen. Wir haben uns dabei an den Regeln bei einem Spielabbruch orientiert."
Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts abgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Berliner Seite kündigte am späteren Freitagabend jedoch an, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.
"Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung", sagte Union Berlins Präsident Dirk Zingler: "Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen."
Die Bochumer Seite nahm den Richterspruch "erleichtert" auf, sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig: "Es tut uns leid für den Fußball. Aber es war unsere Pflicht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen." Ilja Kaenzigs Aussagen gibt es auch oben im Video, das sich anstelle des Artikelbilds öffnet.
Zunächst wurden Holstein Kiel und der FC St. Pauli in einem ersten Beschluss am Freitag vom Verfahren ausgeschlossen. Beide abstiegsbedrohten Klubs hatten ebenfalls Berufung eingelegt, weil sie ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung" hätten. Nach Ansicht des Gerichts war die Berufung unzulässig. St. Pauli "prüft, gegebenenfalls gegen diese Entscheidung vorzugehen".
Union hatte die Sportgerichts-Entscheidung zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen Bochum angefochten. Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden.
Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches von einem Union-Mitglied aus der Berliner Fankurve geworfen wurde. Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste nach eigenen Angaben mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie unter der Leitung von Schiedsrichter Martin Petersen wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem "Nichtangriffspakt" ins Ziel gebracht. Laut Kaenzig habe Bochum aber "nur unter Protest" weitergespielt.
"Das Werfen von Gegenständen ist asozial"
"Das Werfen von Gegenständen ist asozial. Natürlich muss das hart bestraft werden", sagte der Berliner Präsident Dirk Zingler, der in seiner Einlassung während der Verhandlung das Sportgericht und den VfL attackierte: "Das Sportgericht hat bei seinem Urteil ein Ermessen an den Tag gelegt, dass ihm nicht zusteht. Und wir würden im Gegensatz zu Bochum keinen Einspruch einlegen in einem solchen Fall."
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt bezeichnete die Argumente der Berliner "größtenteils als Unsinn, der nicht besser wird, wenn man ihn ständig wiederholt". Bei seinem Plädoyer legte Schickhardt nach: "Wenn Union Berlin das Sportgericht so angreift, ist das unangemessen und scharf zu kritisieren", sagte der 69-Jährige und bezeichnete Teile der Berliner Vorwürfe als "Sauerei": "Das Urteil des Sportgerichts ist unmissverständlich richtig." Berlin treffe "die volle Breitseite der Schuld".
Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner sah den Fall "ganz einfach": "Da sind die Punkte weg - und sonst nichts. Das ist ein Automatismus."
Vor dem Urteil rangierte Bochum mit 15 Punkten nach 23 Spieltagen auf dem vorletzten Tabellenplatz, die Berliner hatten 24 Zähler auf dem Konto. Bochum trifft am Samstag auf die TSG Hoffenheim, Union muss am Sonntag gegen Kiel ran.