Neururer bohrt in der Bayern-Wunde

Nach der schweren Verletzung von Jamal Musiala steht der FC Bayern noch immer unter Schock. Doch es muss weitergehen, schließlich wirft die neue Saison bereits ihre Schatten voraus. Kultcoach Peter Neururer zweifelt jedoch, dass der deutsche Rekordmeister seinen Starspieler adäquat ersetzen kann.
"Ein Wadenbeinbruch plus Luxation im Sprunggelenk, also schlimmer kann es kaum kommen" - Peter Neururers Analyse zu Jamal Musialas Blessur dürfte vielen Fans des FC Bayern aus der Seele sprechen.
Es sei "schon fast tragisch", dass es ausgerechnet den deutschen Nationalspieler im Klub-WM-Viertelfinale gegen Paris Saint-Germain (0:2) so schwer getroffen habe, verdeutlichte der frühere Bundesliga-Trainer in seiner "Wettfreunde"-Kolumne.
Musiala sei schließlich "das Sinnbild schlechthin für die Offensive von Bayern München" und werde nun längere Zeit ausfallen. Dadurch ginge den Münchnern spürbar "Spiel-Qualität verloren".
Der Edeltechniker hatte sich am Samstag in Atlanta kurz vor der Halbzeit bei einer ungestümen Aktion von PSG-Keeper Gianluigi Donnarumma verletzt. Der Italiener hechtete nach dem Ball und klemmte Musialas Unterschenkel dabei ein.
Neururer moniert "Unverschämtheit" des FC Bayern
Die Verantwortlichen des FC Bayern stehen jetzt vor der komplizierten Herausforderung, Musiala ersetzen zu müssen.
Eine mögliche Lösung wäre die Verpflichtung von Nick Woltemade, der an der Säbener Straße ohnehin ganz oben auf der Wunschliste stehen soll. Bislang macht der VfB Stuttgart aber keine Anstalten, seinen Shootingstar ziehen zu lassen.
"Woltemade kann diese Position spielen, aber er wird natürlich immer teurer, immer teurer und immer teurer. Was ich auch dann irgendwo als gerecht empfinden würde, denn die Preistreiberei, die da entstanden ist, die hat ja im Prinzip keine Basis", legte Neururer den Finger in die Wunde.
Es sei schlichtweg eine "Unverschämtheit" der Bayern gewesen, "überhaupt einen Spieler anzusprechen, der noch drei Jahre bei einem Verein unter Vertrag steht und der keine Ausstiegsklausel hat".