25.11.2021 13:56 Uhr

Medien: Newcastle will beim FC Bayern wildern

Ein führender Mitarbeiter des FC Bayern steht auf der Liste von Newcastle United
Ein führender Mitarbeiter des FC Bayern steht auf der Liste von Newcastle United

Seit 2018 arbeitet Laurent Busser als Chef der Scouting-Abteilung für den FC Bayern München. Der wichtigste Talentespäher des deutschen Rekordmeisters zeigte sich seit dem für wichtige Transfers mitverantwortlich - und könnte den Klub nun in Richtung England verlassen.

Wie aus einem Bericht von "footmercato.net" hervorgeht, wird Busser vom neureichen Premier-League Klub Newcastle United umworben.

Der Tabellenletzte in Englands Eliteliga plant für die nahe und mittelfristige Zukunft eine große Transferoffensive und träumt nach dem Einstieg eines saudi-arabischen Konsortiums  vom ganz großen Fußball. Laut der Meldung soll Busser dabei eine tragende Rolle übernehmen und eine echte Wunschpersonalie der Magpies sein.

Der 59-Jährige gilt vor allem im französischsprachigen Raum als absoluter Experte auf seinem Gebiet und Insider.

Vor seiner Zeit beim FC Bayern arbeitete Busser für die Bundesliga-Konkurrenz von Bayer Leverkusen. Er versuchte in dieser Zeit unter anderem vergeblich, Ousmane Dembélé und Kingsley Coman zu holen, die er zuvor als Top-Talente ausgemacht hatte.

Zahlt Newcastle eine Ablösesumme an den FC Bayern?

Zu Leverkusener Jahren war er zudem der Entdecker von Leon Bailey, der bei der Werkself zwischen 2017 und 2021 einen rasanten Aufstieg hinlegte und mittlerweile bei Aston Villa unter Vertrag steht.


Ob sich der FC Bayern tatsächlich mit einem Abgang seines wichtigsten Scouts beschäftigen muss, bleibt allerdings noch abzuwarten. Busser ist vertraglich an den deutschen Branchenprimus gebunden und soll sich dem Vernehmen nach sehr wohl in München fühlen.

Ähnlich wie auf dem Spielermarkt auch, müsste Newcastle United für den Elsässer wohl eine Ablösesumme bezahlen, um ihn aus seinem laufenden Arbeitspapier beim FC Bayern herauszukaufen. Wie hoch eine solche Kompensationszahlung im Zweifel im Fall Busser wäre, ist nicht bekannt.